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Fulda

Vereinsheim - Anmietung

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Hinweise zur Vereinsheimanmietung

Wer an einer Vereinsheimanmietung unseres Vereinsheim am Baggersee interessiert ist, der kann wegen einer Terminabsprache eine Anfrage per E-Mail an die Adresse - info@sportanglerverein-bebra.de - senden.

Die Vermietung des Vereinsheim ist nur an Personen möglich, die bereits volljährig sind. Die Mietkosten betragen ab dem 01.01.2023 pro Tag 150 Euro. Für Vereinsmitglieder und deren Partner ist die Nutzung des Vereinsheims mietfrei. Für die Endreinigung wird eine Reinigungspauschale von 40 Euro erhoben. Die Getränke sind vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zu beziehen. Die aktuellen Preise für die Getränke gelten ab dem 01.08.2023.

Vermietung möglich von Montag bis Donnerstag und Samstag. Keine Vermietung Freitags und Sonntags.

 

Durch den Mieter sind die bestehenden Vorgaben zu Corona (siehe Webseite der Hessische Landesregierung bzw. des Landkreis Hersfeld-Rotenburg) einzuhalten und zu beachten. Ein entsprechendes Infoblatt hat der Mieter mit dem Mietvertrag zu unterschreiben und die Regelungen zu aktzeptieren. Der Mieter trägt bei Verstößen auch alleinig die Verantwortung.

Aktuelle Getränkepreise:

Softgetränke 0,33 l (Coca Cola, Fanta, Sprite, etc): 1,70€
Mineralwasser 0,5 l: 1,70€
Krombacher Pils  0,33 l: 1,70€  
Fassbier nur auf Bestellung (30 l / 50 l): 180,00€/280,00€
Erdinger Hefe-Weizen oder Erdinger Weizen alkoholfrei 0,5 l: 2,40 €

Die Getränke werden nach Verbrauch abgerechnet. Bei Fassbierausschank wird die Anzahl der angsteckten Fässer abgerechnet (auch wenn sich noch eine Restmenge im Fass befinden sollte).

Im Vereinsheim bestehen für ca. 35 Personen Sitzgelegenheiten. Auf dem Freisitz des Vereinsheim besteht die Möglichkeit, die vereinseigenen Biertischgarnituren aufzustellen und zu nutzen. Natürlich können Sie auch unsere Grillhütte mit dem dort festinstallierten Grill nutzen. In unserem Vereinsheim ist eine kleine Küche mit Elektroherd, Spüle, Spülmaschine und Kühlschrank vorhanden. In unserem Gastraum befindet sich eine Theke mit Zapfhähnen.
Schäden am Vereinsheim oder der Innenausstattung sind unverzüglich dem Vereinsheimwirt mitzuteilen.
Die Kosten für die Instandsetzung hat der Mieter zu tragen. Bei der Schlüsselübergabe vor der Anmietung wird Sie der Vereinsheimwirt über alle technischen Geflogenheiten informieren. Sollten Sie spezielle Wünsche und Fragen haben, so wird er Ihnen gerne behilflich sein.

 

 

Regelungen zur Anmietung des Vereinsheims SAV-Bebra e.V. (Auszug aus dem Mietvertrag).


Datenschutz
Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage speichern und verarbeiten. Ihr Einverständnis betrifft auch die Daten, die Sie online auf unserer Website: www.sportanglerverein-bebra.de mittels des Kontaktformulars oder per Email: info@sportanglerverein-bebra.de an uns senden. Ihre Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.


Schlüssel für das Vereinsheim
Bei Verlust des Schlüssels für das Vereinsheim wird eine Zahlung von 12000€ fällig.


Geräuschpegel
Da das Vereinsheim in einem Landschaftsschutzgebiet und Vogelschutzgebiet liegt, darf der Schallpegel durch Musik, Ansagen über Lautsprecher und Partylärm die Stärke von 75 dB(A) nicht überschreiten. Das entspricht der Lautstärke eines im Straßenverkehr zugelassenen PKW.
Der Mieter haftet persönlich diesen Schallpegel einzuhalten. Bei Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten haftet der Mieter.


Parken
Parken von Fahrzeugen ist nur auf dem Parkplatz des Vereinsgeländes hinter der Schranke erlaubt. Sollten diese Parkmöglichkeiten nicht ausreichen, müssen die Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.


Getränke
Alle Getränke sind über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des SAV-Bebra e.V. zu beziehen (ausgenommen sind Kaffee, Wein, Spirituosen und Sekt).


Klausel für Mindestumsatz
Wir berechnen einen Mindestumsatz von 5€ pro teilnehmenden Gast. Sollte der Umsatz für Getränke höher liegen als der Mindestumsatz, entfällt diese Klausel und der tatsächliche Verbrauch wird berechnet.


Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen diesen Vertrag, kann der Vermieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und einen Verweis aussprechen.


Bei Schlüsselrückgabe ist das Vereinsgelände sauber und das Vereinsheim besenrein zu übergeben. Der entstandene Müll ist mitzunehmen.


Für entstandene Schäden haftet der Mieter.

Ab 01.012023 ist auch eine Anmietung der Grillhütte und des Parkplatzes ohne das Vereinsheim möglich. Eine Benutzungsmöglichkeit der Toiletten im Vereinsheim ist dabei nicht gegeben. Der Müll muss auch hierbei durch den Mieter mitgenommen werden. Die Kosten betragen pro Tag 50€ plus 50€ Pfand für den Schlüssel. Kosten für evtl. nachträglich erforderliche Müllbesetigungen oder Beschädigungen trägt der Mieter! 


Wir wünschen Ihnen für Ihre Feier ein Gutes Gelingen!

Vereinsheim 270° Ansicht
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