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Fulda

Gastangler - Schonzeiten & Maße

Veranstaltungen & Termine

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Fischart Mindest- bzw Entnahmemaße Schonzeit Fangbegrenzung
Aal 50-70cm 15.09. - 01.03. keine
Äsche 30-45cm 01.03. - 15.05. 3 Salmoniden / Woche
Aland 30cm 01.04. - 31.05 siehe unten stehenden Hinweis!
Bachforelle 25-60cm 01.10. - 31.03. 3 Salmoniden / Woche
Barbe 40-60cm 01.05. - 30.06. siehe unten stehenden Hinweis!
Gründling --- 15.04. - 30.06. siehe unten stehenden Hinweis!
Hecht 50-90cm 01.02. - 15.04. 1 Hecht oder 1 Zander / Woche
Karpfen (Teichform) 45cm keine 2 Karpfen / Woche
Karpfen (Wildform) 45-60cm 15.03. - 31.05. 2 Karpfen / Woche
Moderlieschen --- 01.05. - 30.06. siehe unten stehenden Hinweis!
Nase 25-40cm 15.03. - 30.04. siehe unten stehenden Hinweis!
Regenbogenforelle 25cm keine 3 Salmoniden / Woche
Rotfeder 20-30cm 15.03. - 31.05. siehe unten stehenden Hinweis!
Schmerle --- 15.04. - 30.05. siehe untenstehenden Hinweis!
Schleie 25-45cm 01.05. - 30.06. 3 Schleien / Woche
Wels --- keine keine
Zander ab 50cm   1 Zander oder 1 Hecht / Woche
Hinweis zur Gattung der Weißfische Bitte beachten!

Wenn möglich vom Fang absehen! Futterfische für unsere Raubfische!
  20 Weißfische / Woche

Entnahmefensterregelung

Entnahmefensterregelung für Vereinsmitglieder und Gastangler an allen Gewässern des SAV Bebra e.V.

Das Entnahmefenster (auch Brittelmaß genannt) stellt ein optionales Hegeinstrument zum Schutz der natürlichen Altersstruktur und zur Erhöhung oder Stabilisierung des Jungfischvorkommens einer Fischpopulation dar. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß für eine Fischart wird bei einer Entnahmefensterregelung zudem ein Höchstmaß festgesetzt. Zu kleine, noch nicht geschlechtsreife Fische werden ebenso zurückgesetzt, wie besonders große und für den Bestandserhalt besonders wertvolle Individuen einer Fischpopulation.

 

 

 

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